Allgemeine Geschäftsbedingungen der Matthias Kolb und Volker Scheibe GbR (AGB‘s) § 1 Vertragsbedingungen: 1.1. Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des Verkäufers gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. 1.2. Diese gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers mit Hinweis auf seine Bedingungen werden hiermit widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Besteller für den Widerspruch eine bestimmte Form vor- geschrieben hat. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. § 2 Angebots-/Lieferbedingungen: 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Muster und Prospekte dienen lediglich als Anschauungsmaterial. Folglich sind Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Ge- wichte und sonstige Leistungen in unseren Verkaufsunterlagen nur verbindlich, wenn dies schriftlich vereinbart wird. 2.2. Die Wahl des Versandweges bleibt uns vorbehalten. 2.3. Sobald Sie bei einer Bestellung als Verbraucher oder als Wiederverkäufer die Ware er- halten, insbesondere gegenüber dem Transportunternehmen den Empfang bestätigen, geht die Gefahr auf Sie über. Sofern eine Sendung bei Ihnen eingeht, bitten wir Sie die Sendung sofort auf eventuelle offensichtliche und verdeckte (Ware auspacken) Trans- portschäden im Beisein des Lieferanten zu kontrollieren und vom Transporteur schrift- lich festhalten zu lassen und ggf. die Annahme beschädigter Ware abzulehen. Spätere Reklamationen werden von uns nicht anerkannt. § 3 Lieferzeit: 3.1. Lagerware 14 Tage. Lieferungs· und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Ge- walt, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen nicht zu vertreten. Sie berechti- gen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. 3.2. Liefertermine und Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Tage, an dem die schriftliche Vereinbarung über einen Auftrag zustande kommt. 3.3. Der vereinbarte Liefertermin bestimmt den Zeitpunkt des Versandes ab Werk. § 4 Zahlungsbedingungen: 4.1. Soweit keine andere Zahlungsart vereinbart ist, kaufen Sie bei uns gegen offene Rechnung. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zur Zah- lung fällig. 4.2. Geschäftliche Neukunden und Endkunden werden nur gegen Vorkasse ohne Skon- to oder per kostenpflichtiger Nachnahme beliefert. 4.3. Ab Fälligkeitstag werden unter Geltendmachung evtl. weiterer Verzugsschäden Zin- sen in Höhe von 5 % über dem jeweiligem Basiszinssatz nach § 1 Diskont-Überleitungs- gesetz berechnet. 4.4. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers gefährdet, so können wir als Lieferant Vorauszahlungen aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht gelieferte Ware zurückhalten, sowie Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen uns als Lieferanten auch zu, wenn der Käufer trotz einer verzugsbedingten Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligem Basiszinssatz nach § 1 Diskont-Überleitungsgesetz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. § 5 Gewährleistungsansprüche: 5.1. Gewährleistungsansprüche oder sonstige Beanstandungen können nur berücksich- tigt werden, wenn sie uns schriftlich innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort angezeigt worden sind. Bei verborgenen Mängeln, die auch bei sorg- fältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können sind innerhalb von 10 Tagen nach Ihrer Entdeckung anzuzeigen. 5.2. Im Falle fristgerechter und von uns anerkannter Beanstandungen behalten wir uns das Recht vor, Ersatz für beanstandete und zurückgesandte Ware zu liefern oder die beanstandete Ware instand zu setzen. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatz- oder Nachlieferung fehl, oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb ange- messener Frist nicht möglich oder verstreicht eine vom Käufer gesetzte angemessene Nachfrist ohne dass der Mangel behoben wird, so kann der Käufer unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Ver- sandkosten, die durch die Ersatzlieferung erforderlich werden, gehen zu unseren Lasten. 5.3. Wir tragen im Fall der Mangelbeseitigung die erfordertichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur unserem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar. 5.4. Wir haften nicht für die Eignung unserer Ware für den vom Käufer beabsichtigten Anwendungsfall, sofern sich dieser nicht ausdrücklich aus unseren Katalogen oder tech- nischen Unterlagen ergibt oder ausdrücklich von uns zugesichert wird. 5.5. Unsere Produkte sind technische Arbeitsmittel nach dem Gerätesicherheitsgesetz und dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Nicht bestimmungsgemäße Verwendung unserer Produkte und ihrer Zubehörteile sowie jede eigenmächtige Ände- rung an diesen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung entbindet uns im Schadensfall von allen Verpflichtungen. 5.6. Schadenersatzansprüche, die über die Gewährleistungsansprüche gemäß Ziffer 5.2. hinausgehen, sind – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. § 6 Warenrücksendung: 6.1. Warenrücksendungen, die nicht auf Mängelrügen beruhen, bedürfen grundsätzlich unserer vorausgehenden schriftlichen Zustimmung. 6.2. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen. 6.3. Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden (z. B. RAL-Farbe nach Wahl) oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, können nicht zurückgenommen werden. 6.4. Sonderanfertigungen, nicht in den aktuellen Katalogen aufgeführte Artikel, werden generell nicht zurückgenommen. § 7 Eigentumsvorbehalt: 7.1. Bis zur vollständigen Regulierung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung – ein- schließlich Zinsen und Kosten – behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. 7.2. Der Käufer ist berechtigt, die Ware, auch weiterbearbeitet, im gewöhnlichen und ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verkaufen. Er hat sich allerdings bis zur vollständi- gen Bezahlung seines Kaufpreisanspruchs das Eigentum vorzubehalten. Er darf die Vor- behaltsware nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen und hat uns von erfolgten Pfändungen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen. 7.3. Bearbeitet oder verarbeitet der Käufer von uns gelieferte Ware oder verbindet er diese mit anderen uns nicht gehörenden Waren, so erfolgt die Be- oder Verarbeitung kosten- los für uns als Hersteller. Ein Eigentumserwerb des Käufers im Sinne des § 95 BGB findet nicht statt. Der Käufer verwahrt die neu entstandene Ware unentgeltlich für uns. Bei Verarbeitung unserer Waren mit den Waren anderer Lieferanten durch den Käufer werden wir anteilsmäßige Miteigentümer der neuen Sache. Soweit wir Eigentümer oder Miteigentümer durch Be- oder Verarbeitung entstandener neuer Sachen werden, finden auch auf sie bzw. unseren Miteigentumsanteil die für die Vorbehaltsware geltenden Be- stimmungen entsprechende Anwendung. 7.4. Der Käufer tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf zustehenden Forderun- gen an uns ab. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung – insbesondere mit uns nicht gehörenden Waren – weiterverkauft, so gilt die Abtretung als nur in Höhe des Verkaufs- wertes unserer Vorbehaltsware erfolgt. Ist die Drittschuld höher als unsere Forderung, so geht die Forderung gegen den Drittschuldner nur insoweit auf uns über, als es dem Wert unserer Vorbehaltsware entspricht. 7.5. Der Käufer ist berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen beim Drittkäufer für uns einzuziehen, hat aber die eingezogenen Beträge unverzüglich an uns abzuführen. Wir behalten uns das Recht vor, die Forderungen auch unmittelbar beim Drittkäufer ein- zuziehen, der uns zu diesem Zweck namhaft zu machen ist. § 8 Sonderbestimmungen, Planungshinweise, Pflegeanweisungen: 8.1. Die für Sie angefertigten Sonderzeichnungen dürfen grundsätzlich Dritten nur im Falle unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung ausgehändigt werden. 8.2. Für durch Produktionsprozesse entstandenen Farbabweichungen Ihrer angegebe- nen RAL oder Sonderfarbtöne übernehmen wir keine Haftung. 8.3. Unsere eigenen Zeichnungen und Muster dürfen nur mit unserer schriftlichen Zu- stimmung weiterverwendet, bzw. Dritten zugänglich gemacht werden. 8.4. Bei der Montage von freistehenden Briefkastenanlagen und Zaunbriefkästen ist da- rauf zu achten, dass die Einwurffront nicht der Wetterseite zugewandt ist. In Einzelfällen ist eine bauseits, separate Überdachung von freistehenden Briefkästen, bzw. Briefkasten- anlagen zum optimalen Wetterschutz notwendig. 8.5. Wir empfehlen (It. DIN EN 13724) eine Einbauhöhe zwischen 700 mm und 1700 mmausgehend von der Mittellinie der Einwurföffnung. 8.6. Freistehende Anlagen: Die Fundamenttiefe sollte mindestens 700 mm betragen, der Frostgrenze entsprechend. Bei Montage der Anlage auf anderen Untergründen mit Festigkeit unter Beton (B25) erlischt die Gewähreistung. 8.7. Wasserschutz: Das Postgut ist nur dann vor Wasser geschützt, wenn es komplett im Kasten abgelegt und die Einwurfklappe geschlossen ist. 8.8. Der Elektroanschluss sollte nur von eingetragenen und zugelassenen Elektrofach- betrieben erfolgen. Bei 220 V Einbauteilen ist die bauseitige Inbetriebnahme durch den Elektrofachbetrieb zwingend. 8.9. Reinigung und Pfiegehinweis: Um die pulverbeschichteten Oberflächen zu erhalten müssen die der Witterung ausgesetzten Teile regelmäßig gereinigt werden. Es dürfen keine essighaitigen, oxidlösenden oder mechanisch wirkenden Putzmittel verwendet werden, da sie die Oberflächen angreifen. Geeignet ist warmes Wasser mit Zusätzen wie Haushaltsreiniger o.ä.. Anschließend trockenreiben und mind. 4 x pro Jahr mit Wachs versiegeln (Autowachs). § 9 Datenschutz: Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbedingungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese von ihm selber oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes per EDV zu verarbeiten. Gemäß § 26 1 und § 43 3 BDSG geben wir dem Käufer hierdurch Kenntnis von der Speicherung seiner Daten. § 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand: 10.1. Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem zwi- schen dem Kunden und dem Verkäufer ist der Sitz des Verkäufers. 10.2. Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, wird 04668 Grimma als ausschließlicher Gerichtsstand bestimmt. § 11 Anwendbares Recht, Wirksamkeit, Schriftform: 11 .1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 11.2. Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestim- mungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Vereinbarungen im Kaufvertrag. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden binden den Verkäufer nur nach schriftlicher Bestätigung. 11 .3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirk- samkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Grimma, Dezember 2019 103